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   BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02   

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https://dejure.org/2002,3918
BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3918)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3918)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2 StR 48/02 (https://dejure.org/2002,3918)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 599
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
    Darauf gerichtete Beweisanträge hätte die Kammer als unzulässig zurückweisen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1 und 15).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
    Darauf gerichtete Beweisanträge hätte die Kammer als unzulässig zurückweisen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1 und 15).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94

    Leugnen - Strafschärfung - Erfordernis der Opfervernehmung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
    Dem Angeklagten kann auch in der Regel (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15) nicht angelastet werden, wenn das Tatopfer noch einmal vernommen werden muß.
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
    Eine Bezugnahme auf das aufgehobene Urteil wäre auch dann nicht zulässig, wenn sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 339/01

    Unzulässige Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
    Denn die von der teilweisen Aufhebung im Revisionsrechtszug nicht betroffenen Teile des Ersturteils behalten auch dann ihre eigenständige Bedeutung für das weitere Verfahren, wenn sie in dem nach der Zurückverweisung über weitere Urteilselemente entscheidenden neuen tatrichterlichen Urteil keine Erwähnung finden, und bilden mit diesem zusammen die einheitliche instanzabschließende Entscheidung (vgl. BGH, - Beschl. v. 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
    Dem Angeklagten kann selbst bei einem rechtskräftigen Schuldspruch nicht vorgeworfen werden, daß er nicht (in vollem Umfang) geständig ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01

    Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
    Durch Senatsbeschluß vom 7. März 2001 (2 StR 21/01) wurde das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist und im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Zum Nachteil des Angeklagten darf selbst in diesem Verfahrensstadium nicht verwertet werden, dass er sich etwa "mit Rücksicht auf das noch nicht abgeschlossene Zivilverfahren bislang nicht entschuldigt" (BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148), kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199), sich nicht um die Wiedergutmachung des Schadens bemüht hat (BGH, Beschluss vom 23. September 1992 - 1 StR 501/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 19) oder das Tatopfer noch einmal vernommen werden muss (BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 2 StR 48/02, StV 2002, 599).
  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03

    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: kein Feststellungsbedarf bei

    Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599; Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28; Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).
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